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Laserschutzbeauftragter in der Materialbearbeitung nach BGV B2

Handwerkskammer Oberfranken

Maßnahmennummer:
am Standort: Kerschensteinerstraße 8, 95448 Bayreuth

Kontakt:
Anschrift:
PLZ Ort:
Tel:
Fax:
E-Mail:
Web:
Ansprechpartner:
Kerschensteinerstraße 8
95448 Bayreuth
0800/666 11 12 (kostenfrei)
09 21 / 9 10-290
fsc@hwk-oberfranken.de
http://www.hwk-lernen.de


Info:

Sobald ein Unternehmen einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" BGV B2) einsetzt, muss ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2.
Der Laserschutzbeauftragter muss eine ausreichende Sachkunde nachweisen, entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch durch praktische Erfahrung. Unser Lehrgang entspricht den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und vermittelt in
kompakter Form die erforderlichen Kenntnisse.

Zielgruppe
Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die für die Lasersicherheit verantwortlich sind.

Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung

Dauer
8 Stunden Vollzeit - Termin nach individueller Absprache

Kosten
350,00 Euro incl. Lernmittel


Lehrgangsinhalt


Alle Veranstaltungsorte und Termine:

Kerschensteinerstraße 8, 95448, Bayreuth