| Maßnahmennummer: | |
| am Standort: | Kerschensteinerstraße 8, 95448 Bayreuth |
Sobald ein Unternehmen einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" BGV B2) einsetzt, muss ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2.
Der Laserschutzbeauftragter muss eine ausreichende Sachkunde nachweisen, entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch durch praktische Erfahrung. Unser Lehrgang entspricht den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und vermittelt in
kompakter Form die erforderlichen Kenntnisse.
Zielgruppe
Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die für die Lasersicherheit verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung
Dauer
8 Stunden Vollzeit - Termin nach individueller Absprache
Kosten
350,00 Euro incl. Lernmittel
Lehrgangsinhalt
Kerschensteinerstraße 8, 95448, Bayreuth